Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Mitarbeiterführung und Anleitung von Auszubildenden und Hilfskräften sollen Sie befähigen, im kooperativen Zusammenwirken aller Beteiligten die Leistungsfähigkeit der Organisationseinheit und damit auch die Lebensqualität der zu betreuenden älteren Menschen zu erhöhen.
Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Fachkraft zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit“. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung in Berufs- und Arbeitspädagogik erwerben die Teilnehmer die Qualifikation zum/zur Praxisanleiter/in.
Aufnahmevoraussetzungen:
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Zweijährige Fachschule für Weiterbildung in der Pflege sind:
- abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger/in, Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-Pfleger oder Heilerziehungspfler/in sowie eine einschlägige Tätigkeit von mindestens zwei Jahren
- bei Bewerber/innen deren Muttersprache nicht Deutsch ist, für den Besuch der Fachschule ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.
*(Voraussetzungen zum Erwerb der Fachhochschulreife:
- Fachschulreife oder Realschulabschluss
oder
- Versetzung in die Klasse 11 eines Gymnasiums
oder
- gleichwertiger Bildungsstand
Für die Teilnahme am Zusatzunterricht gilt das erste Schuljahr als Probezeit)